§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Software im Sinne dieser Lizenzvereinbarung bezeichnet die Software im Object Code, in der Version und mit der Spezifikation wie sie in dem betreffenden Softwareproduktdatenblatt von der freedom manufaktur angegeben ist. Die Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen und/oder gedruckten Dokumentationen und den damit verbundenen Lizenzmaterialien.
  1. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen. Falls Sie den Lizenzbedingungen laut diesem Vertrag nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht benutzen und müssen dann sämtliche Kopien der Software und deren Begleitmaterial umgehend an den Lizenzgeber/Unterlizenzgeber (entweder an die freedom manufaktur oder an den Wiederverkäufer, die/der Ihnen die Software geliefert hat) mit dem Kaufbeleg zurücksenden; die Lizenzgebühren werden Ihnen dann zurückerstattet.
  1. Jegliche Nutzung der Software setzt die ordnungsgemäße Zahlung der jeweils geltenden Lizenzgebühren voraus. Mit Nutzung der Software erklären Sie sich mit den in diesem Dokument aufgeführten Lizenzbedingungen einverstanden.
  1. Die freedom manufaktur behält sich das Recht vor, zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zusätzlich ein Softwarelizenzschlüsselverfahren und/oder Softwarelizenzzertifikate als Maßnahmen gegen Softwarepiraterie einzuführen.
  1. Softwarekomponenten von Dritten Softwareherstellern, die zum Lieferumfang gehören, unterliegen separaten Lizenzvereinbarungen, die der Software beiliegen oder die Ihnen auf Anfrage von der freedom manufaktur übermittelt werden.

§ 2 End User License

  1. Die freedom manufaktur gewährt ihnen eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software auf der von ihnen erworbenen Anzahl von Lizenzplätzen. Soweit Sie keine zusätzlichen Lizenzen erwerben, dürfen Sie die Software nicht über die von ihnen erworbene maximale Anzahl von Lizenzplätzen beziehungsweise über den gegebenenfalls spezifizierten Hardwaretyp hinaus nutzen.
  1. Sie können eine Kopie der Software als Backup-Kopie zu Archivzwecken anfertigen, vorausgesetzt, dass Sie auf den jeweiligen Kopien oder Teilkopien der Software auch den Copyright Vermerk und sonstige Eigentumshinweise anbringen.
  1. Sie dürfen die Software nicht kopieren, verändern oder vertreiben. Außerdem dürfen Sie die Software weder zurückübersetzen, noch zurückentwickeln, umwandeln, überarbeiten, umsetzen oder in sonstiger Art und Weise anpassen, oder die Software unterlizensieren, verleihen oder vermieten, es sei denn, dass diese Maßnahmen unter bestimmten Umständen nach dieser Lizenzvereinbarung oder lautet zwingend anwendbaren Recht ausdrücklich zulässig sind.
  1. Bei Erwerb dieser Software als Programm Upgrade endet ihre Nutzungsberechtigung hinsichtlich der Nutzung der alten Softwareversion automatisch mit der Installation der Upgradeversion der Software. Soweit Teile der alten Softwareversion nicht durch das Upgrade ersetzt werden, gilt die Lizenz für die alte Softwareversion auch weiterhin, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an denen die verbleibenden Bestandteile der alten Softwareversion ebenfalls ersetzt, deaktiviert oder in sonstiger Art und Weise stillgelegt werden.
  1. Soweit im jeweiligen Softwareproduktdatenblatt der freedom manufaktur nicht anderweitig angegeben, berechtigt Sie die Lizenzierung einer Softwareversion beziehungsweise eines Software-Releases nicht zum Erhalt neuer Releases (Updates) oder neuer Versionen (Upgrades) oder zum Erhalt technischer Supportleistungen für die Software. Ergänzende Softwaresupportverträge und Verträge über Beratungsleistungen, inklusive oder exklusive der Bereitstellung neuer Releases und neuer Versionen sowie die Erbringung weitergehender technischer Supportleistungen können aber zusätzlich entweder direkt von der freedom manufaktur und/oder gegebenenfalls auch von den jeweiligen autorisierten Softwarewiederverkäufern erworben werden.

§ 3 Downloads

Für von der freedom manufaktur über Netzwerk oder vergleichbare Bezugswege bereitgestellten Software geltend ergänzend die folgenden Bedingungen:

Alle von der freedom manufaktur bereitgehaltenen Download-Produkte wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt, eingestellt und, soweit sie von Dritten stammen, unverändert übernommen. Sie bleiben jedoch ausschließlich selbst für die Überprüfung der Aktualität und der Verwertbarkeit der zur Verfügung gestellten Download-Produkte für die eigenen Zwecke und auf dem eigenen System verantwortlich. Der Download der Softwareprodukte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Die freedom manufaktur haftet insbesondere nicht für Übermittlungsfehler und/oder Störungen des Datenaustausches während des Downloads (Leitungsausfall, Verbindungsunterbrechungen, Serverausfälle, Datenkorruption etc.)

§ 4 Copyright

Sämtliche Rechte und Lizenzen, soweit sie Ihnen nicht ausdrücklich in diesen Lizenzbedingungen eingeräumt werden, sowie sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an der Software und bezüglich der Software (sowie auch an Teilen der Software) verbleiben in vollem Umfang bei der freedom manufaktur und/oder bei deren Drittlizenzgebern. Aus diesen Lizenzbedingungen werden Sie weder zur Nutzung von Marken, Logos oder Namenszeichen der freedom manufaktur oder deren Drittlizenzgebern berechtigt, noch dürfen Sie sonstige Kennzeichen verwenden, die gegebenenfalls in irreführender Weise den Marken, Logos oder Namenszeichen der freedom manufaktur ähnlich sind. Jede marken- und namensrechtliche relevante Nutzung von Marken, Logos und Namenszeichen in Bezug auf die Software oder die Firma freedom manufaktur bedarf der Zustimmung durch die freedom manufaktur.

§ 5 Gewährleistung- Garantie und Haftungsausschluss des Lizenzgebers bei Verkauf und Lieferung durch autorisierte Wiederverkäufer der Software

  1. Sofern die Software durch den Lizenznehmer direkt von einem autorisierten Wiederverkäufer (im Folgenden „Wiederverkäufer“ genannt) erworben wird, kann das Recht zur Installation und Nutzung der Software ggf. weiteren Softwarelizenzbedingungen unterliegen, die zwischen ihnen als Lizenznehmer und dem jeweiligen Wiederverkäufer vereinbart werden.
  1. In sämtlichen Fällen eines autorisierten Wiederverkaufs der Software wird die Software vom jeweiligen autorisierten Wiederverkäufer direkt an den Lizenznehmer unterlizensiert und bereitgestellt. Die freedom manufaktur ist in diesen Fällen weder bezüglich Lieferung und Installation der Software noch im Rahmen der Verschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen oder an der konkreten Softwarelizenzvereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem Wiederverkäufer als Vertragspartei beteiligt. Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Lizenzierung der Software können deshalb in der Regel nur auf der Basis der Vereinbarungen mit dem konkreten Wiederverkäufer und ausschließlich gegen diesen geltend gemacht werden. Der jeweilige Lizenzumfang für den Lizenznehmer geht jedoch in keinem Fall über den Lizenzumfang hinaus, der in der vorliegenden Lizenzvereinbarung unter den Paragraphen 1, 2, 3 und 4 angegeben ist.
  1. Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Haftungs- und/oder Gewährleistungsvorschriften, die im Rahmen einer derartigen Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden können und unter Verweis auf die Ansprüche des Lizenznehmers gegen seinen unmittelbaren Verkäufer, übernimmt die freedom manufaktur für die Software keine Mängelhaftung. Zudem schließt die freedom manufaktur im Rahmen dieser Vereinbarung aus dem gleichen Grund jegliche Haftung/Gewährleistung für die Fälle einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie auch jegliche konkludente Gewährleistung in Bezug auf die Marktgängigkeit der Software und die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder arglistigen Verhaltens der freedom manufaktur.
  1. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt die freedom manufaktur außerdem weder Garantien noch Zusicherungen irgendeiner Art unabhängig davon, ob diese ausdrücklich oder auch stillschweigend entstehen können.

§ 6 Haftungsausschluss in Bezug auf Shareware, Freeware und/oder Open Source Softwarekomponenten

  1. Die Software kann Freeware oder Shareware enthalten, die die freedom manufaktur von einem Dritten erhalten hat. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat die freedom manufaktur keine Lizenzgebühren gezahlt; für die Nutzung der Freeware beziehungsweise Shareware werden dem Lizenznehmer entsprechend auch keine Lizenzgebühren berechnet. Sie erkennen an und akzeptieren, dass die freedom manufaktur deshalb in Bezug auf solche Freeware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Freeware oder Shareware durch sie keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt.
  1. Die Software kann auch Open Source Softwarekomponenten enthalten, die nach dem Open Source Modell entwickelt wurden und die ausschließlich auf Basis der GPL-Standard-Lizenzbedingungen oder anderer Open Source Standardlizenzbedingungen vertrieben werden, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden Open Source Softwarekomponente gültig sind. Sie erkennen an und akzeptieren, dass hinsichtlich der Lizenzierung dieser Open Source Softwarekomponenten ausschließlich die besagten GPL-Standard-Lizenzbedingungen oder andere Open Source Standardlizenzbedingungen gelten, die der Open Source Softwarekomponente sonst beigefügt sind. Die freedom manufaktur erhält weder Lizenzgebühren noch sonstige Entgelte für die Open Source Softwarekomponenten. Soweit die freedom manufaktur oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open Source Softwarekomponenten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Entgelt ausschließlich für zusätzliche Liefergegenständen und/oder Serviceleistungen verwendet. Wegen der speziellen Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebes von Open Source Softwarekomponenten übernimmt die freedom manufaktur für solche Softwarekomponenten keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung und schließt jegliche Haftung für solche Open Source Softwarekomponenten, insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sonstige Störungen aus.

§ 7 Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Weder die freedom manufaktur noch deren Lieferanten haften für irgendwelche Folgeschäden oder indirekte Schäden einschließlich aller solcher Schäden, die aufgrund von oder im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung oder infolge entgangener Gewinne oder Umsätze, verloren gegangener Daten oder wegen entstandener Kapitalkosten entstehen.
  1. Die freedom manufaktur und seine Lieferanten haften auch nicht für weitere Neben- und Folgekosten aus Schäden oder für sonstige Verluste, Kosten oder Aufwendungen ähnlicher Art, die aufgrund von Besitz, Verkauf, Nutzung, Unmöglichkeit der Nutzung oder aufgrund der Nutzung der Software entstehen können, und zwar unabhängig davon, ob solche Schadensersatzansprüche aufgrund von Gewährleistungsrechten, durch Vertrag, wegen unerlaubter Handlung oder aufgrund einer sonstigen Rechtstheorie geltend gemacht werden.
  1. Die Haftung der freedom manufaktur für direkte Schäden, die infolge einer Vertragsverletzung und/oder sonstige Handlungen oder Versäumnisse von der freedom manufaktur verursacht werden, die noch nicht ausgeschlossen wurden oder die wegen der zwingend geltenden Gesetzesbestimmungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, werden auf einen Maximalbetrag von 250.000 € begrenzt. Jegliche sonstigen Haftungspflichten für direkte Schäden sind ausgeschlossen. Schäden, die von der freedom manufaktur verursacht wurden, jedoch auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, soweit dies laut den jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen zulässig ist.
  1. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse aus diesen Vertrag gelten nicht in Bezug auf Schäden, bei denen die Haftung von der freedom manufaktur laut den geltenden Gesetzesbestimmungen zwingend vorgeschrieben ist und auch nicht auf einen Maximalbetrag begrenzt werden kann (zum Beispiel die Haftung bei Körper- und Gesundheitsschäden, Produkthaftung, Verhalten mit Vorsatz, betrügerische, unrichtige Angaben).

§ 8 Sonstiges

  1. Falls irgendeine Bestimmung in den vorliegenden Vertragsbedingungen oder in einem sonstigen Vertrag, der den Bedingungen des vorliegenden Vertrags unterliegt, sich als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte (insgesamt oder teilweise), so bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt, es sei denn, dass die Einhaltung der übrigen Bestimmungen für die eine oder andere Vertragspartei eine unangemessene Härte darstellen würde, und zwar auch unter Berücksichtigung einer hilfsweisen Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften laut geltendem Gesetz, um die rechtliche Lücke auszugleichen.
  1. Falls Sie beziehungsweise der Lizenznehmer die fälligen Lizenzgebühren nicht zahlt und/oder als Lizenznehmer wesentliche Bestimmungen in diesen Lizenzbedingungen nicht erfüllt, behält sich die freedom manufaktur das Recht vor, die Lizenz zu kündigen. Im Falle der Kündigung der Lizenzen müssen Sie unverzüglich sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zurückgeben und von Ihrer Hardware entfernen. Die jeweilige vollständige Rückgabe und Entfernung der Softwarekopien oder die Vernichtung dieser Kopien sind schriftlich zu bestätigen.
  1. Weder Sie noch die freedom manufaktur sind für die Nichterfüllung der Verpflichtungen der jeweiligen Partei verantwortlich beziehungsweise haftbar, wenn der Grund für die Nichterfüllung außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegt (Höhere Gewalt).
  1. Sämtliche Abänderungen und/oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen sind nur dann gültig, wenn dies in schriftlicher Form erfolgt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen der freedom manufaktur und einem Kunden geschlossenen Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

freedom manufaktur GmbH, Berlin